Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen, unabhängig vom Studienfach. Universitätsstudiengänge können damit nicht ergriffen werden. Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium an allen Hochschularten, also auch den Universitäten. Die Einschränkung besteht im Studienfach. So kann beispielsweise jemand, der die fachgebundene Hochschulreife an einem Wirtschaftsgymnasium erlangt hat, nur Studiengänge in der Fachrichtung Wirtschaft besuchen. Weitere "Fachbindungen" sind die Abschlüsse an technischen Gymnasien oder ernährungswirtschaftlichen Gymnasien. Die Unterscheidung dieser Arten der Hochschulzugangsberechtigung gibt es für das In- und Ausland, um so Bildungsin- und -ausländer/-innen zu ermitteln.
Definition "Bildungsausländer"
: Wichtig: Seit dem SOS-Modul 0.6rc6 gilt für die Definition von Bildungsin- und -ausländern, dass nicht mehr nur das Merkmal "Hochschulzugangsberechtigung im Ausland/Inland" zugrunde gelegt wird, sondern auch "Staatsangehörigkeit=nicht Deutsch". Gemäß Definition des STBA sind Bildungsin- und ausländer/-in also immer eine Untergruppe von "Ausländerinnen und Ausländern". Konkret:
- Bildungsausländer/-innen haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, und eine HZB im Ausland erworben.
- Bildungsinländer/-innen haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, aber eine HZB im Inland
Sie können die Einordnung der Hochschulzugangsberechtigungen ändern. Die in SOS übliche "feine" Unterscheidung nach Hochschulzugangsberechtigungen wird in dem Infosystem generell nicht angezeigt, sondern eine aggregierte Variante, die nur zwischen sechs Ausprägungen unterscheidet:
Die Tabelle hs_zugangsber:
| tid | | apnr (Gruppe) | | Eintrag |
---|---|---|
Zum Hintergrund der Zuordnung: Um die HZBs aus SOS dieser Gruppierung zuzuordnen, wird jeweils das ASTAT-Kennzeichen aus der SOS-Tabelle k_hzbart ausgewertet. Dieser Schlüssel sollte den Vorgaben der Bundesstatistik folgen. Wenn dies aus irgendwelchen Gründen nicht der Fall ist, muss in finalize.sql ein entsprechendes Update in SQL erfolgen. Hier die vom STBA vorgegebene Gruppierung:
- bis SOS-Modul 0.6rc6 | ab SOS-Modul 0.6rc7
Die Gruppierung richtet sich nach einer Vorgabe des STBA. Hier ein Bildschirmausdruck (Auszug):
Die Liste finden Sie auf der Website des STBA sowie bei den zuständigen Statistischen Landesämtern bereitgestellt.