Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit von Websites geht hervor aus:
- Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV),
- mit Neuauflage von 2019,
- mit Testverfahren aus 92 Einzeltests. Angelehnt ist die BITV an die
- Web Content Accessibility Guidelines (aktuell WCAG 2.2) ,
- herausgegeben von der Web-Standardisierungsorganisation W3C bzw.
- deren Arbeitsgruppe Web Accessability Initiative (WAI)
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) = Gesetz zur Umsetzung der VO 2029/882 (European Accessibility Act, EAA) des EU-Parlaments u. des Rats für Barrierefreiheitsanaforderungen für Produkte und Dienstleistungen,
- es verlangt: ab 28.06.2025 müssen online angebotene Produkte barrierefrei sein.
Die Barrierefreiheit soll Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen die Nutzung von Software bzw. Websites ermöglichen. Die Barrierefreiheit umfasst lt. WCAG Anforderungen an:
- Wahrnehmbarkeit
- Bedienbarkeit
- Verständlichkeit
- Robustheit
Die Einstufung des Grades von Barrierefreiheit erfolgt über die Level A, AA, AAA (höchste Stufe). Testangebote siehe: https://bitvtest.de/tests-und-beratung/bik-bitv-test-web