Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit von Websites gilt derzeit (noch) nur für Bundesbehörden. Sie geht hervor aus der
- Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV),
- mit Neuauflage von 2019,
- mit Testverfahren aus 92 Einzeltests. Angelehnt ist die BITV an die
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0),
- herausgegeben von der Web-Standardisierungsorganisation W3C bzw.
- deren Arbeitsgruppe Web Accessability Initiative (WAI).