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Geltende Vorschriften

Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit von Websites gilt derzeit (noch) nur für Bundesbehörden. Sie geht hervor aus der

  • Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV),
    • mit Neuauflage von 2019,
    • mit Testverfahren aus 92 Einzeltests. Angelehnt ist die BITV an die
  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0),
    • herausgegeben von der Web-Standardisierungsorganisation W3C bzw.
    • deren Arbeitsgruppe Web Accessability Initiative (WAI).