In zwei Abfragen des Studierendenbereichs können über diese Einschränkung explizit die Studierenden innerhalb der Regelstudienzeit ausgewertet werden, sofern diese Information auf Ebene des Studienganges vorliegt. Wird die Einschränkung aktiviert, werden Studierende in Studiengängen, für die keine RSZ hinterlegt ist, NICHT ausgewiesen.
In Bundesländern mit Studienkonten ist zusätzlich die Erweiterung des Selektionsumfangs auf "1,5-fache RSZ" sinnvoll.